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Lastschriften europaweit

SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift

Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.

Individuelle Kennung für Zahlungs-Empfänger

Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.

Bei der Bundesbank beantragen

Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
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